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Agreed Value
Der vereinbarte Versicherungswert (Agreed Value) eines Kunstwerks wird im Leihvertrag vom Leihgeber festgehalten und gilt als der für die Versicherungsdauer gedeckte Wert, der im Falle eines Schadens von der Versicherung ersetzt werden würde.
Akklimatisierung
Kunstgegenstände reagieren äußerst sensibel auf Veränderungen ihrer Umgebung. Wechselnde Temperaturverhältnisse und Luftfeuchtigkeit können zu Materialveränderungen führen. Um das Kunstwerk beim Transport vor abrupten Klimaschwankungen zu schützen, wird die Kiste, in der das Objekt verpackt werden soll, an den momentanen Aufbewahrungsort des Kunstwerkes gebracht, wo diese die Umgebungstemperatur annimmt. Nach Anlieferung zum Aufstellungsort wird die Transportkiste abermals zur Akklimatisierung eingestellt (im Normalfall 24 Stunden). Erst dann wird sie geöffnet und das Objekt ausgepackt.
Ameise
Hubwagen, Fördergerät mit zwei Metallzinken (Gabel) zur Beförderung von Paletten, Kisten, Kunst, etc. Insbesondere für große, unhandliche Kisten ein unumgängliches Gerät im Ausstellungsauf- und abbau.
Bezeichnung für jegliches Bewegen (Handling) bzw. jeglichen direkten manuellen Kontakt mit Kunstwerken; beinhaltet auch die Stellprobe das Aufhängen bzw. Installieren der Objekte – nur mit sauberen (!) Handschuhen durchführen.
Für die Ausfuhr von Kulturgütern gelten in Österreich 3 Gesetze bzw. Verordnungen:
1. das Denkmalschutzgesetz vom Jahr 2000: hier v.a. §16-23
2. die 484. Verordnung des Bundesministers für Unterricht , Kunst und Kultur (bmukk), mit der Kategorien von Kulturgütern festgesetzt werden, die auf Grund der Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes für die Ausfuhr keiner Bewilligung bedürfen.
3. Verordnung Nr. 116/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Ausfuhr von Kulturgut (gültig ab 2.3.2009).
http://www.bda.at/downloads/805/Gesetze-und-Verordnungen
In Österreich erteilt das Bundesdenkmalamt die Ausfuhrbewilligung. Für denkmalgeschützte Gegenstände wird im Regelfall nur eine befristete Ausfuhrbewilligung für eine Ausstellung, Präsentation bzw. Restaurierung genehmigt. Die Zollbehörde benötigt die Ausfuhrgenehmigung um sicherzugehen, dass es sich bei den Kulturgütern um kein Diebesgut handelt.
AWB
Abkürzung für Air Waybill (AWB), die den Luftfrachtbrief bezeichnet, den man für die Luftfracht benötigt. Es handelt sich dabei um den Beleg über den Abschluss des Luftfrachtvertrages, quasi das Flugticket für die Kiste. Der AWB enthält die wichtigsten Informationen zu Absender, Empfänger, Kistenmaßen und Gewicht sowie die nach den A (International Air Transport Association) Raten errechneten Luftfrachtkosten. Dies kann ein Grund für überraschende Zusatzkosten bei der Transportausschreibung für eine Ausstellung sein.
auch Strich- oder Balkencode. Wir kennen die Anwendung dieser „binären Symbole“ vom Einkauf diverser Güter, wie Lebensmittel oder Bücher. Sie bestehen aus der Aneinanderreihung von verschieden breiten Strichen bzw. Kästchen und Lücken, die mit einem Barcodelesegerät (Scanner) maschinell gelesen werden können. Barcodes ermöglichen – gemeinsam mit dem jeweiligen automatisierten System der Sammlungsverwaltung – die Identifizierung und Lokalisierung von Objekten, also die Erschließung und Verwaltung des Bestandes. Es gibt verschiedene Arten von Barcodes, auch die derzeit gerne verwendeten QR-Codes gehören dazu.
Barrierefreiheit
Ein Museum hat die Verpflichtung die Ausstellungsräume für alle Besucher gleichermaßen zugänglich zu machen. Das inkludiert auch Kinderwägen, Rollstühle sowie die grundsätzliche Möglichkeit ohne Einschränkung bzw. stufenlos – also barrierefrei – durch die Ausstellung gehen zu können.
Transport, der nicht exklusiv für ein Kunstwerk, einen Leihgeber bzw. eine Ausstellung durchgeführt wird, jedoch kostengünstiger die Standardbedingungen eines professionellen Kunsttransportes anbietet. In vielen Leihverträgen werden Direkttransporte als Standard vorausgesetzt, was nicht heißt, dass der/die LeihgeberIn nicht manchmal doch überzeugt werden kann, einem Beiladungstransport zuzustimmen. Schwierigkeit bei Beiladungstransporten ist vor allem, dass sie terminlich nicht so flexibel durchgeführt werden können wie ein Direkttransport, da von mindestens einer Lagerberührung ausgegangen werden muss und sich der Transporttermin nach der Disposition der Spedition richtet.
Rechtlicher Begriff, basierend auf Annex 17 der ICAO (International Civil Aviation Organisation). Ein „Bekannter Versender” bestätigt, dass die zu befördernde Ware (Kunst) Sicherheitsstandards entspricht und somit von einem Luftfrachtunternehmen transportiert werden kann, ohne sie weiteren Sicherheitskontrollen (z. B. Screenings am Flughafen) zu unterziehen.
Bundeshaftung
Haftung des Bundes anstelle einer kommerziellen Versicherung bei möglichen Schäden an Fremdleihgaben im Zuge einer Ausstellung. Da die Haftungsübernahme durch den Bund für das Museum keine Kosten mit sich bringt und nur die sogenannten „Bagatellschäden“ zusätzlich kommerziell versichert werden müssen, ist diese Eindeckung die kostengünstigste Variante einer Ausstellungsversicherung. Viele Ausstellungen mit sehr wertvollen Leihgaben sind überhaupt nur dank dieser Haftungsübernahme durch den Bund möglich und finanzierbar.
Carnet
dt. Heft; internationaler Zollpassierschein, der die vorübergehende Wareneinfuhr und -ausfuhr, oder -durchfuhr erleichtert.
Cargo-Area
Fracht-Areal auf einem Flughafen, das im Normalfall vom Nicht-Flughafenpersonal nicht betreten werden darf, Ausnahme: KurierInnen, die Kunstwerke beim Transport begleiten und diese nicht unbeaufsichtigt lassen. In der Cargo-Area eines Flughafens wird die Kunstkiste palettisiert (d. h. vorsichtig auf eine Palette oder in einen Container gehoben und auf dieser/in diesem befestigt) und anschließend im Bauch des Flugzeugs verladen. Dieser Vorgang erfolgt unter dem strengen Blick der KurierInnen und des Supervising.
CMR-Frachtbrief,Lkw-Frachtbrief
Beförderungsdokument für den Straßentransport, welches eine vollständige Lkw-Ladung ausweist. Die CMR (frz. „Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route“; dt. „Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr“) ist ein völkerrechtliches Abkommen zur frachtrechtlichen Gestaltung des grenzüberschreitenden Warentransports mit Kraftfahrzeugen.
Zustandsprotokoll, eine Art „Steckbrief“ des Kunstwerks mit den wichtigsten technischen Daten sowie einer Abbildung, auf der Besonderheiten der Oberfläche eingezeichnet werden. Der Condition Report dient dazu, mögliche Veränderungen des Objektes nach jeder Bewegung zu dokumentieren. ImSchadensfall ist der Condition Report eines der zentralen Dokumente für die Versicherung.
Copyright
Mit dem Copyright werden die Rechte der UrheberInnen an einem Werk geschützt. Diese/r muss bei jeder Nutzung angegeben werden.
Creditline
Sie basiert auf einer Vereinbarung, die mit dem/der InhaberIn eines Objekts (im Zuge einer Leihe oder im Zusammenhang mit der Anfertigung einer Publikation) abgeschlossen wird. Sie regelt die offizielle Bezeichnung des Objekts bzw. die Nennung der LeihgeberIn in Katalog, Drucksorten und Ausstellung. Viele private LeihgeberInnen ziehen es vor, anonym zu bleiben und entscheiden sich für die Creditline „Privatbesitz“.
Datenbank
Um die administrative Verwaltung aller Werke zu gewährleisten, arbeiten die meisten Museen und Sammlungen mit speziellen Datenbanken, die auf die besonderen Anforderungen und Bedingungen des Sammlungs- und Ausstellungswesens ausgerichtet sind. In der Datenbank werden alle Objekte erfasst – die des Sammlungsbestandes, die Dauerleihgaben, wie auch temporäre Leihgaben. Dadurch soll eine lückenlose Dokumentation aller Leihgaben und Leihnahmen ermöglicht und die permanente Standortbestimmung eines Werks abgefragt und verwaltet werden können.
Dauerleihgabe
Leihvereinbarung, die eine langfristige bzw. unbefristete Leihe regelt. Durch Dauerleihverträge gelangen Kunst- und Kulturgüter aus Privatbesitz in den musealen Kontext. Es gibt jedoch auch Dauerleihgaben zwischen kulturellen Institutionen oder Museen, wenn die Leihe die jeweils andere Sammlung inhaltlich ergänzt oder bereichert.
Deaccessioning
Benennung für das Ausscheiden von Objekten aus einer Sammlung, die zuvor formell in ein Museumsinventar aufgenommen wurden (und daher Teil der Sammlung waren). Es gibt wohl wenige Themen in der Museumsarbeit, die so sensibel sind und so kontrovers diskutiert werden. Es ist daher unabdingbar, dass ein Museum in seiner Sammlungspolitik eine für die Öffentlichkeit transparente und klar geregelte Vorgangsweise für Deaccessioning festlegt. Sollte Sammlungsgut ausgeschieden werden, kommt den RegistrarInnen eine zentrale Rolle zu: Sie liefern die relevanten Akteninformationen, und dokumentieren sowie archivieren den Vorgang des Deaccessioning.
Deckungsbestätigung
engl. cover note; Bestätigung des Versicherers, dass und zu welcher Versicherungssumme//Versicherungsbedingungen er einen Transport in Deckung genommen hat.
Direkttransport
Eine von einem Transportunternehmen ausgeführte Bewegung von Kunst von A nach B ohne weitere Zwischenstopps oder Beiladungen („last on, first off“) .Empfehlenswert für Kunsttransporte mit hohem Wert, um jegliche Manipulation zwischen Beladung und Ankunft der Kunst zu vermeiden.
Einfuhrerlaubnis siehe auch Ausfuhrbewilligung
Für Kunstgegenstände, die im Zollverfahren für eine vorübergehende Verwendung eingeführt werden, gilt die Zollfreiheit. Dies geschieht beispielsweise bei Präsentationen auf Ausstellungen oder Messen. Die betreffenden Kunstgegenstände sind grundsätzlich zur Wiederausfuhr vorgesehen und dürfen, ausgenommen von Instandhaltungsmaßnahmen, keine Veränderungen erfahren. Voraussetzung für die vorübergehende Verwendung ist eine Bewilligung des zuständigen Zollamtes, welche formell oder im vereinfachten Bewilligungsverfahren erfolgen kann. Formell: die Bewilligung muss vor der Einfuhr der Kunstgegenstände vorhanden sein; Vereinfachtes Bewilligungsverfahren: der Antrag kann mit der Zollanmeldung gestellt werden. Kunstgegenstände, die in diesem Verfahren unter vollständiger Befreiung der Zollabgaben eingeführt werden, sind auch von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Die Objekte müssen von einem Importeur eingeführt werden.
Hier gilt das Denkmalschutzgesetz vom Jahr 2000: v.a. §22.
Ektachrom
Bildvorlage die für die Reproduktion von Kunstwerken in Publikationen verwendet wird. Ektachrome werden immer häufiger von digitalen, hochaufgelösten Scans abgelöst, können jedoch speziell bei einer Ausstellungsposter-Produktion nach wie vor hilfreich sein, da sie eine vielfache Vergrößerung der Vorlage erlauben ohne „auszupixeln“. Wichtig: Ektachrome sollen nicht „direkt“ beklebt und vor Knicken geschützt werden. (z. B. beim Versand)
Spezieller PE-Schaumstoff, der als Unterlage, Schutz- und Füllmaterial für Art Handling und Kunstverpackung verwendet wird.
Face Up/Face Down
Positionierung des verpackten Objektes (meist Gemäldes) in der Kiste. Jeder Transport bedeutet eine Belastung für ein Gemälde. Besonders Vibrationen des Bildrägers können die Grundier- und Malschichten nachhaltig schädigen.
Facility Report
Ein Fragebogen zur Evaluierung eines Museums um festzustellen, ob vor Ort die gewünschten Museumsstandards erfüllt werden (die Fragen beziehen sich auf die Gebäudestruktur, die Sicherheit, die Ansprechpersonen, die Klimawerte in den Ausstellungsräumen u. v. m.). Diverse nationale Museumsorganisationen haben solche Fragebögen entwickelt z. B. die American Alliance of Museums; manche Museen erarbeiten ihre eigenen Formulare. Ein Facility Report wird vom Leihgeber angefordert um den Entscheidungsfindungsprozess zur Gewährung einer Leihgabe zu ermöglichen. Sollten Bedenken bestehen, können diese im Idealfall im Vorfeld mit den LeihnehmerInnen ausgeräumt werden. Der Facility Report ist auch dazu gedacht, beiden Parteien teure Vor-Ort-Besuche zu ersparen. Er wird nicht aus Misstrauen ausgetauscht, sondern um allfällige Maßnahmen im Dialog auszuverhandeln und rechtzeitig umzusetzen. Als LeihnehmerIn sollte man deshalb darauf achten, die Angaben über die eigene Institution immer auf dem neuesten Stand zu halten. Es ist nicht sinnvoll, beim Ausfüllen zu Fragen der Sicherheit oder der Luftfeuchtigkeit in den Ausstellungsräumen zu mogeln – da dieser Vertragsbruch langfristig den Verlust von Vertrauenswürdigkeit mit sich bringt.
Lat. „Mache es ähnlich!”; Bezeichnung für eine originalgetreue Kopie/Reproduktion, sowohl betreffend Größe als auch Technik, um das Original (das sich im gut klimatisierten Lager befindet) vor den Einwirkungen (Licht, Luftfeuchtigkeit, Manipulationen) in Ausstellungen zu schützen.
Bezeichnung für einen hochstehenden Malschichtbereich eines Objektes (Gemälde, Skulptur usw.). Um diese Malschicht zu sichern, wird sie von Restauratoren fachgerecht konsolidiert (gefestigt). Die Gefahr einer Absplitterung besteht vor allem bei Erschütterung durch Manipulation oder Transport des Objektes.
Fumigation
Bezeichnung für die vorsorgliche Begasung von Holz, das für den Kistenbau verwendet wird, um einen Befall des Holzes mit Schädlingen oder Pilzen zu verhindern, da diese eventuell die Kunstwerke befallen bzw. schädigen könnten.
Glas oder Plexi?
Geschmackssache. Während Glas entspiegelt werden kann und so ein Betrachten des Kunstwerks ohne lästige Lichtreflexe ermöglicht, ist Plexi aus konservatorischer und sicherheitstechnischer Sicht (keine Bruchgefahr beim Transport!) oft die bessere Wahl. Plexi ist leichter als Glas, was das Art Handling vereinfacht. Existiert keine Dokumentation zur Rahmung des Objekts, ist es oft ein Rätselraten, ob sich das Objekt nun hinter Glas oder Plexi befindet. Hier kann die Prüfung der Oberflächentemperatur helfen: Glas ist fühlbar kühler als Plexi.
Wiederentfernbares Klebeband, das bei sachgemäßem Aufkleben verglaste Bilder vor mechanischen Verletzungen wie z.B. durch zersplittertes Glas bei Transportunfällen schützt. Das Glasklebeband sollte möglichst flach abgezogen werden um mögliche Spannungen im Glas zu vermeiden. Vor einer längeren Lagerungszeit sollte das Glasklebeband immer entfernt werden, da sich der Klebstoff des Bandes am Glas festsetzen kann.
Handschuhe
Beim Umgang mit Originalen und Leihgaben werden in den meisten Fällen museumstaugliche Handschuhe getragen, um Exponate vor Verschmutzung und vor den Salzen und Säuren der menschlichen Haut zu schützen (Abdrücke). Umgekehrt schützen sie MuseumsmitarbeiterInnen vor schädlichen Substanzen beim täglichen Umgang mit vielfältigen Materialien, deren Zusammensetzung man oft nicht genau kennt. Je nach Objekt werden bevorzugt Baumwoll- oder Latex/Nitrilhandschuhe verwendet.
Handkoffer
Ein Handkoffer wird als Verpackung für kleinere Kunstwerke verwendet. Bei Luftfrachtsendungen mit Handkoffer dürfen die Maße eines üblichen Trolleys nicht überschritten werden (max. 55 x 40 x 23 cm und 8 kg), der Handgepäckkoffer wird am Nebensitz des/der KurierIn fixiert und muss als Extrasitz gebucht werden.
Hebegerät
Hebegeräte sind maschinelle Hilfsmittel zum Heben und Bewegen von Objekten die aufgrund ihres Gewichts und/oder ihrer Größe nicht mehr ausschließlich mit menschlicher Kraft bewegt werden können.
Abkürzung für engl.: International Air Transport Association; dt. Internationale Vereinigung von Luftverkehrsgesellschaften
Immunity from Seizure
Vorübergehende sachliche Immunität von Leihgaben zu Ausstellungszwecken. Dem Leihgeber ausländischen Kulturgutes kann auf ausdrücklichen Wunsch die vorübergehende sachliche Immunität des Kunstwerkes zugesagt werden, die vor Beschlagnahmung schützt. In Österreich erfolgt dies nach entsprechender Prüfung der Provenienz durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (bmukk). Die sachliche Immunität von Leihgaben muss vorab schriftlich bestätigt werden und ist in einigen Fällen auch im Leihvertrag verankert.
Inventar
Bestandsverzeichnis einer Sammlung bzw. eines Museums, meist als Grundlage um den Bestand zu ordnen, zu dokumentieren und eventuell zu lokalisieren.
Inventarnummer
Nummern- und/oder Buchstabenkombination, die fortlaufend und idealerweise einmalig an Sammlungsobjekte vergeben wird, um ein einfaches, schnelles und eindeutiges Suchen und Finden von Objekten zu ermöglichen. Die Inventarnummer ist zumeist auf der Rückseite eines Kunstwerks verzeichnet, wird in letzter Zeit jedoch zunehmend vom Barcode, der ein digitales Einlesen, Identifizieren und Ausheben von Kunstwerken aus der Sammlung ermöglicht, abgelöst.
Japanpapier
Japanpapier ist handgeschöpftes, ursprünglich aus Japan stammendes Papier, das weich, seidig und biegsam, aber gleichzeitig auch fest ist, da bei der Herstellung lange Fasern von Pflanzen verwendet werden. Japanpapier wird von RestauratorInnen als Notmaßnahme zur Zusicherung von Farbschollenverwendet.
Job Description
eine personenneutrale Beschreibung einer Arbeitsstelle hinsichtlich ihrer Ziele, Verantwortung, Kompetenzen, Aufgaben und ihrer Beziehung zu anderen Funktionen innerhalb einer Organisation.
Klavierwagerl
auch Plateauwagerl: viereckiges, skateboardartiges Gefährt mit vier Rollen, das zum Kunstkistentransport benutzt wird. Wichtig: In den Rollen muss genügend Luft sein, sonst kommt es zu unnötigen Erschütterungen der Kiste. Umgangssprachliche Bezeichnung: „Hund“.
Klimakiste
Standardlösung für den Transport klimaempfindlicher Kunstobjekte. Die Innenausstattung der Kiste sorgt über einen bestimmten Zeitraum für die Aufrechterhaltung eines konstanten Klimas um das verpackte Objekt vor Klimaschwankungen zu schützen.
Knoten
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Kondensation
Schadensursache, die bei zu hoher Luftfeuchtigkeit auftritt, häufig die Folge von Temperaturschwankungen (z. B. bei nicht klimatisierten Transporten),und sich als Nebel oder Tau auf Objekten (bzw. deren Verglasung) äußert. Mögliche Schäden: Wasser dringt in weiterer Folge durch poröse Stellen ein, bei Metallmaterialien entsteht Korrosion.
Wer Kunst kaufen oder ausstellen will, muss sie auch transportieren. Ohne Kunsttransport, möglichst einen professionellen, geht es nicht. Bewegung ist der Kunst inhärent. Der Kunstversand bzw. der Kunsttransport ist eine zentrale Aufgabe der Ausstellungsmacher sowie natürlich der Registrarinnen und Registrare. Mehr dazu finden Sie unter Kunsttransport.
Bei vielen Transporten wird von LeihgeberInnen im Leihvertrag ein/e KurierIn vorgeschrieben. Diese/r überwacht das Verbringen der Objekte, das heißt vom Aufbewahrungsort bei dem/der LeihgeberIn, über die richtige Verpackung und sicheren Transport, bis hin zur Aufstellung bei dem/der LeihnehmerIn. Die Kosten der Reise der KurierInnen und ein vorab vereinbartes Per Diem(Taggeld) werden von dem/der LeihnehmerIn übernommen.
Leichtverpackung
Eine einfache, wirtschaftliche und kostengünstige Verpackungsform. Das Objekt wird zunächst mittels Tyvek oder Luftpolsterfolie verpackt und anschließend, zum äußeren Schutz, mit Karton, der individuell für das jeweilige Objekt angefertigt werden kann, eingeschlagen.
Leihansuchen
Das Leihansuchen wird von zuständigen KuratorInnen einer Ausstellung oder von dem/der DirektorIn eines Museums an die Institution gerichtet, von der eine Leihgabe erbeten wird. Die Frist für die Einbringung eines Leihansuchens ist je nach Institution unterschiedlich und kann mit einem Vorlauf von bis zu 1 Jahr festgelegt sein. Die Zu-oder Absage über das Leihansuchen wird meist in der Leihgabenbesprechung getroffen und richtet sich nach den Beurteilungen der Leihfähigkeit durch die diversen Fachabteilungen wie Restaurierung, kuratorische Beurteilung und Leihgabenmanagement sowie der abschließenden Beurteilung durch die Direktion. Die Zu- oder Absage wird dann schriftlich mit der jeweiligen Begründung durch das Leihgabenmanagement übermittelt.
Leihdauer
Leihdauer bezeichnet die Dauer, für die ein Objekt von einem/einer LeihgeberIn an eine/n LeihnehmerIn verliehen wird. In der Regel beginnt die Leihdauer ca. zwei Wochen vor Ausstellungsbeginn und endet auch wieder ca. zwei Wochen nach Ausstellungsende. Bei Überseetransporten können aus diesen zwei Wochen bis zu vier Wochen werden. Die Leihdauer ist zumeist deckungsgleich mit der Versicherungsdauer eines Kunstwerks.
Der Leihvertrag regelt die Bedingungen, unter denen ein/e LeihgeberIn dem/der LeihnehmerIn Exponate überlässt. Er enthält die Auflistung der Leihgaben, die Leihdauer, die Kosten und die Leihbedingungen unter denen sie überlassen, transportiert, versichert, ausgestellt, reproduziert und zurückgefordert werden können.
Luftfracht
Durch den Luftverkehr beförderte Kunst. Es wird zwischen PAX (Passagierflugzeugen) und Cargo-Flugzeugen unterschieden – je nach Größe des Flugzeugs können ebenso unterschiedlich große Kisten befördert werden. Eine weitere Unterscheidung ist die lose Verladung (bulk) im Flugzeug oder eine palettisierte Verladung, die für Kunstwerke unbedingt zu bevorzugen ist.
Luftfrachtbrief – Air Waybill (AWB)
Der Air Way Bill ist ein in Inhalt und Form international vereinheitlichtes Beförderungsdokument der IATA nach dem Warschauer Abkommen von 1929 und ist international als alleiniges Warenbegeleitpapier im Luftverkehr anerkannt.
Luftpolsterfolie (LuPo)
Auch Noppenfolie genannt, ist eine durchsichtige Kunststofffolie, die zum Verpacken von Objekten benützt wird. Leichte Erschütterungen beim Transport gleicht die Luftpolsterfolie zuverlässig aus. Lustiger Nebeneffekt: Druck auf die Luftblasen verursacht einen Knall. Bei Ausstellungsauf- und abbauten ist es ratsam, stets eine Rolle LuPo an der Seite zu haben, da diese Folie zu unterschiedlichsten Zwecken genutzt werden kann.
Luftfeuchtigkeit
Anteil der Feuchtigkeit in der Luft, die für Kunstobjekte gut bis schädigend ist, liegt im Normalfall zwischen 45 und 55 Prozent. Wird im Ausstellungsraum bzw. Depot mit dem Thermohygrograph gemessen.
Lux
Lat. für „Licht“. Eine Maßeinheit mit der die Beleuchtungsstärke gemessen wird. Licht kann Materialien irreversibel schädigen, abhängig von der Beleuchtungsdauer und der Helligkeit. In manchen Ländern ist statt Lux die Einheit Footcandle gebräuchlich. Eine Footcandle entspricht 10,76 Lux. Da Materialien über unterschiedliche Lichtempfindlichkeit verfügen, variieren die Vorgaben für Lichtmengen, denen Museumsobjekte ausgesetzt werden können. Für besonders empfindliche Materialien wie Papier, Textilien, oder gefärbtes Leder werden in Ausstellungen meist 50 Lux und weniger für einen begrenzten Zeitraum empfohlen.
Malschichtaufbau
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Mirogard
Ein in Ausstellungen verwendetes Spezialglas, das mittels spezieller Techniken völlig entspiegelt, frei von Reflexionen und farbneutral ist. Dadurch soll dem Besucher ein optimaler Kunstgenuss bei besserer Betrachtung des Objekts ohne Spiegelung oder Blendung durch die Glasscheibe ermöglich werden. Wichtig: Mirogard darf nicht mit Glasklebeband abgeklebt werden.
Die Museologie bzw. Museumswissenschaft oder auch Museumskunde befasst sich mit allen theoretischen und praktischen Aspekten eines Museums. Das Themenspektrum reicht von der Museums- und Ausstellungstheorie bis zum Sammlungswesen und der Konzeption sowie Abwicklung von Ausstellungen. Mehr zu diesem Thema finden Sie unter Museologie.
Bezeichnung für die Versicherung eines Kunstwerks, beginnend vom ursprünglichen Aufstellungsort beim/bei der LeihgeberIn über den Transport und die Installation am Ausstellungsort bis zum Rücktransport und die Rückstellung beim/bei der LeihgeberIn.
Naturmaß
Maßangaben die das konkrete Objektmaß in der Reihenfolge: Höhe x Breite x Tiefe bezeichnen. Diese Abmessungen beinhalten das reale Raumvolumen, das das Objekt (inklusive z. B. Rahmen, Sockel) einnimmt, im Gegensatz zum realen Objektmaß.
Notfallplan
In jedem Museum oder jeder kulturellen Einrichtung kann es zu unerwarteten Katastrophen wie Überflutungen oder Bränden kommen. Um die einzigartigen Bestände zu sichern ist es daher unumgänglich, Maßnahmen für eine Notfallsituation zu entwickeln, die auf die Materialien und die organisatorische Situation der jeweiligen Institution abgestimmt sind. Katastrophen können nicht vermieden werden, man kann jedoch versuchen, deren Auswirkungen zu minimieren. Phasen: Gefahrenanalyse, vorbeugende Maßnahmen, vorbereitende Maßnahmen und erste Maßnahmen nach dem Notfall.
Ein einmaliges, echtes Exemplar im Gegensatz zu einer Fälschung, Kopie,Reproduktion oder einem Faksimile.
Overnight-Stop
Bei Überlandtransporten mit dem LKW kann es vorkommen, dass aufgrund der Streckenlänge und der gesetzlich geregelten Arbeitszeiten der SpeditionsmitarbeiterInnen eine Pause eingelegt werden muss. Der LKW mit den Transportkisten wird dazu in einem sicheren, klimatisierten, und schädlingsfreien Lager über Nacht eingestellt.
Oz-Clips
Transportclips, mit denen oberflächenempfindliche Objekte (Gemälde, Collagen, …) oder Objekte mit fragilem Rahmen in einen Transportrahmen geschraubt werden und so „schwebend“ und ohne dass die Oberfläche einer Berührung durch die Verpackung ausgesetzt ist, transportiert werden können.
Packtisch
Der Packtisch besteht aus einer Holzplatte, die mit Filz oder ähnlichem überzogen ist und auf zwei Schragln (auch Böcke genannt) liegt. Ein Packtisch wird als Unterlage für das Verpacken der Kunstwerke oder für die Erstellung der Zustandsprotokolle verwendet und kann sehr schnell auf- und abgebaut werden. Der Packtisch ist eines der wichtigsten Utensilien für den Ausstellungsauf- oder Abbau (man kann nie genug davon haben!)
Panzerkarton
Verpackungsmaterial. Starke Wellpappe mit drei Mittelschichten, die als Vollverpackung oder zum Kistenbau verwendet werden kann. Er eignet sich besonders für unempfindliche Kunstobjekte und als temporäre /Übergangs-Verpackungen, falls noch keine Kiste vorhanden ist.
Palette
Flache Konstruktion, die für den Transport von (stapelbaren) Waren eingesetzt wird, so auch im Kunsttransport. zumeist werden Paletten aus Holz verwendet, können jedoch auch aus Pressholz, Kunststoff, Blech oder Wellpappe angefertigt sein. Paletten sind jeweils so konstruiert, dass sie von vier Seiten mit einem Hubwagen oder Gabelstapler transportiert werden können. Transportgebinde oder Kunstwerke werden auf Paletten gestellt, um sie bewegen zu können, oder sie z. B. vor Feuchtigkeit am Boden zu schützen.
Passepartout
Umrahmung eines Gemäldes, einer Grafik, Radierung oder eines Fotos aus vorzugsweise säurefreiem Karton bzw. Papier.
Lat. „pro Tag”; Taggeld das von der leihnehmenden Institution an KurierInnenbezahlt wird, die von der leihgebenden Institution für den Auf- und Abbau von Ausstellungen geschickt werden. Die Höhe ist je nach Land unterschiedlich, beläuft sich jedoch meist auf einen Tagessatz von 50 bis 100 €.
Plattenmaß
Das Plattenmaß bezeichnet im Unterschied zum Objektmaß und dem Abbildungsmaß jenes Maß, das sich bei einer speziellen Drucktechnik auf das Papier durchdrücken kann.
Pneumatische Federung
Kunsttransport-LKWs müssen über eine pneumatische Federung aller Achsen verfügen, um jegliche Erschütterung, die unterwegs den Kunsttransportkisten zugefügt wird, bestmöglich abzufedern.
Polizze
Eine Polizze ist eine Urkunde über einen zustande gekommenen Versicherungsvertrag zwischen einem Versicherer und einem Versicherungsnehmer. Sie gilt als Nachweis eines bestehenden Versicherungsschutzes. In einer Polizze müssen alle versicherten Objekte angeführt sein, und welche Risiken abgedeckt sind.
Lat. provenire, „entstehen“ → Provenienz = „Entstehung“, „Herkunft“. In Österreich bildet das Bundesgesetz vom 4. Dezember 1998 (BGBl. I, 181/1998) über die Rückgabe von Kunstgegenständen die Grundlage für die Provenienzforschung (auch Provenienzrecherche, Provenienzerschließung). Vom zuständigen Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wurde die Kommission für Provenienzforschung eingerichtet, deren wissenschaftliches Personal in zahlreichen Bundesmuseen und Sammlungen die Inventare, die Archivbestände und die Objekte auf Provenienzhinweise überprüfen um die Herkunft von Kunstwerken und Kulturgütern nachzuvollziehen.
Q-Plus-Kiste
Diese speziell angefertigte Transportkiste gewährleistet neben dem Schutz vor Klimaschwankungen und Erschütterungen auch Feuerfestigkeit.
Rahmenmaß
Ein exaktes Rahmenmaß ist besonders bei der Verpackung in einer Transportkiste wichtig. Das Rahmenmaß wird mit Höhe x Breite x Tiefe angegeben.
Registrar – was ist DAS denn? (nach oben)
Registrar ist sozusagen ein Lehnwort aus dem englischen „Museumssprech“, im Deutschen gibt es keine Übersetzung dafür. Und „Verleihdamen und -herren“, wie es mal wer ausgedrückt hat, ist nicht wirklich so nett und entspricht keinesfalls der Würde des Amtes ! 😉
Um ein bisschen zu erklären, was die Arbeits- und Verantwortungsbereiche einer Registrar sind, hier einige (weit nicht alle) Charakteristika dazu:
Verantwortlich für das Inventar und für alle Dokumente, die objektbezogen sind. Das heißt, dass die Registrar auch die Objektdatenbank mitbetreut. Objektbezogene Aufgaben sind auch der Erwerb von Objekten, Schenkungen, Widmungen, Verlassenschaften, also alles, was in die Sammlungen aufgenommen wird. Das betrifft auch sämtliche Objektbewegungen, die aus dem Museum hinausgehen oder für Ausstellungen ins Museum hereinkommen, also weniger umständlich gesagt: den gesamten Leihverkehr: Der Registrar führt die Korrespondenz, fixiert die Leihdauer, kommuniziert die Leihbedingungen, koordiniert alle notwendigen internen Schritte je nach Organigramm, organisiert und überwacht Transporte, und sorgt für die Versicherung der Objekte. Registrare sind auch befugt, Objekte als Kurier zu begleiten. Die Registrar arbeitet auch an der Entwicklung von Handbüchern und Strategien mit, welche mit dem Sammlungsmanagement zu tun haben, wie das Handbuch zur Erweiterung und Verwaltung der Sammlungen (im Englischen: Collections Management Policy, ein zentrales Papier in jedem Museum).
Und, wenn möglich bringt eine Registrar Expertise in Bereichen ein, die aus dem Rahmen des Objektmanagements herausfallen: gute Laune, Videos drehen, KollegInnen veräppeln, Kaffee und Tee konsumieren und all die Sachen, die den Arbeitsalltag so bestimmen.
Noch Fragen? Wir beantworten sie gerne!
Vervielfältigung eines Original in gleicher oder nachahmender Technik.
Restitution
Lat. restitutio, „Wiederherstellung“, gemeint ist die Rückgabe bzw. Rückvergütung/Entschädigung von während der Zeit des Nationalsozialismus enteigneten, beschlagnahmten bzw. geraubten Kunstwerken an ihre rechtmäßigen EigentümerInnen bzw. RechtsnachfolgerInnen. In Österreich kümmert sich der Kunstrückgabebeirat des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur um die Restitution von Objekten, die sich in den Sammlungen des Bundes befinden. Bindend für die Restitution ist das Kunstrückgabegesetz (BGBl I 181/1998 idF BGBl I 117/2009).
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Säurefreies Papier/säurefreier Karton wird vor allem in der Restaurierung oder Montierung von Kunstwerken verwendet, aber auch als Verpackungsmaterial (Kartonboxen). Diese Materialien haben einen pH-Wert von mehr als sieben und werden auch als neutralgeleimt bezeichnet, da sie keine Säure und auch keine Restchemikalien enthalten, die den Alterungsprozess von Papier beschleunigen würden. Die Verwendung von säurefreiem Papier oder säurefreiem Karton gewährleistet somit die schonendste Präsentation oder Aufbewahrung von Kunstwerken sowie deren langanhaltende Beständigkeit.
Ein Schadensfall kann von einem kleinen Teilschaden, der durch einen Restaurator oft fast nicht mehr sichtbar behoben werden kann bis zum Totalschaden des Kunstwerks reichen und aus den unterschiedlichsten Gründen zustande kommen: während des Transports, im Zuge des Auf- oder Abbaus oder in der Ausstellung durch Besucher – die Ursachen sind sehr vielfältig und oft kaum kalkulierbar. Ein Schadensfall ist sowohl für Leihnehmer als auch Leihgeber unangenehm und unbedingt zu vermeiden.
Schadensfreiheitsrabatt
Rabatt von zumeist 20% auf den Nettowert der Versicherungsprämie, den der Versicherer bei schadensfreier Rückstellung einer gesamten Ausstellung gewährt. Der Schadensfreiheitsrabatt wird von den meisten Versicherungen bereits im Vorfeld in Abzug gebracht und senkt so die Prämienkosten. Klingt gut, hat aber seine Tücken: Wird der Schadensfreiheitsrabatt rückwirkend verrechnet, erweist es sich oft als mühsames Unterfangen, Geld von der Versicherung zurück zu bekommen. Im Prinzip könnte man, wie bei anderen Versicherungsverträgen, Selbstbehalt dazu sagen, da Museen bestrebt sind, Kosten für kleinere Schäden selbst zu übernehmen um den Rabatt nicht zu verlieren. Zudem ist es ein Instrument der KundInnenbindung, da diese Rabatte meist in Rahmenverträgen zugesichert werden und daher Institutionen auf einer bestimmten Versicherung bestehen, unabhängig von der Prämienrate.
Schaumstoffklötzchen
Schaumstoffklötze, die individuell zugeschnitten werden können, sind nicht nur wichtig um ein Objekt bei Bedarf in einer Transportkiste zu stützen, sie können auch dazu verwendet werden um ein Objekt beim Abstellen am Boden zu schützen (z.B. im Zuge einer Stellprobe).
Schenkung
Sammlungen können durch Schenkungen lebender Personen Zuwächse erhalten. Im Schenkungsvertrag wird festgehalten, dass der/die ÜberlasserIn das Recht hat, über das Objekt zu verfügen und es verschenken darf. Es werden die Verwertungsrechte und etwaige weitere Bedingungen geregelt, zum Beispiel ob das Objekt/die Objekte dauerhaft ausgestellt werden muss/müssen, damit die Schenkung aufrecht bleibt. Diese Bedingungen müssen vorab sorgfältig auf ihre Durchführbarkeit überprüft und dokumentiert werden.
Umgangssprachlich für: Schragen/Bock. Zusammenklappbare, A-förmige Gestelle aus Holz, auf die Tischplatten gelegt werden können, v. a. in Verwendung beim Ausstellungsauf- und abbau zum Aus- und Einpacken von Kunst und zu ihrer Zustandskontrolle.
Sicherheitseskorte
Begleiteter und bewachter Transport (durch Polizei oder professionelles Sicherheitspersonal) von wertvollen Objekten (Luxusgütern). Dies wird aufgrund von sehr hohen Versicherungswerten der Transportware oder aber in Ländern mit hoher Kriminalitätsrate durchgeführt.
Silica-Gel
Bezeichnung für ein Kieselsäuregel. Es ist ein stark hygroskopisches (wasseranziehendes), inertes (geht mit Substanzen keine chemische Reaktion ein) Material, das sich als Adsorptionsmaterial zur Stabilisierung der Luftfeuchtigkeit eines Mikroklimas, beispielsweise in einer Vitrine, eignet. Das Gel kommt dabei nicht direkt mit dem Objekt in Berührung, sondern wird so in der Vitrine ausgelegt, dass ein feuchtigkeitsregulierender Austausch stattfinden kann.
Positionieren (Stellen) von Objekten im Beisein des/der zuständigen Kurators/Kuratorin an ihren möglichen zukünftigen Ort im Rahmen einer Hängung (Umhängung) oder eines Ausstellungsaufbaus. Stellproben sind meist unumgehbar, da erst im Zusammenspiel aller Faktoren (Objekt, Raum, Architektur, Licht, Kontext, etc.) klar wird, wo das Objekt seine beste Platzierung hat.
Subsidiär
engl. subsidiary; Subsidiär bedeutet, dass eine Versicherung erst dann wirksam wird, wenn eine anderweitig bestehende Versicherung nicht zu leisten hat.
Im Rahmen der Transportversicherung kann das bedeuten, dass eine Ware für dieselbe Zeit oder Reise und gegen dieselben Gefahren bei zwei Versicherern gedeckt ist. Der außervertragliche Transportversicherer haftet subsidiär, d. h. er vergütet lediglich den Schaden, der durch die andere Versicherung nicht gedeckt ist.
Betreuung einer museumsfremden Vertrauensperson bei Kunsttransporten in Sicherheitsbereichen, die für KurierInnen unzugänglich (verboten) sind, wie z. B. Teile des → Cargo-Areas etc.
Tageslichtlampe
Spezielle Lampe, die für die Erstellung des Condition Reports benötigt wird. Die Anschaffung einer guten Tageslichtlampe, die mobil einsetzbar ist, wird empfohlen, da sie die Simulierung von Tageslicht, d. h. nicht farbverfälschendes Licht, ermöglicht, das zur genauen Prüfung von Kunstwerken notwendig ist, wobei die Wärmeentwicklung auf ein Minimum beschränkt wird.
Tape-Kiste
Kunststoff- oder Metallkoffer dessen Innenausstattung mit Schaumstoff dem Packgut angepasst wird. Es gibt diverse Hersteller, die wasserfeste, feuerfeste, oder übergroße Koffer anbieten. Ursprünglich zum Transport von Datenträgern oder sensiblen elektronischen Bauteilen entwickelt, eignen sie sich besonders für den Hand-carry-Transport durch eine/n KurierIn. Sie schützen bis zu einem gewissen Grad vor Erschütterungen, vor Verschmutzung, und vor extremen Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen.
Tara
engl. tare; Gewicht der Verpackung.
Instrument, das sowohl Temperatur als auch Luftfeuchtigkeit in einem Raum und über eine längere Dauer (z.B. einer Ausstellung) aufzeichnet. Besonders für Ausstellungsräumlichkeiten, die über keine Klimatisierung verfügen, ist die Aufzeichnung mit einem Thermohygrograph notwendig, um das für Kunst (v. a. Grafiken und Fotografien!) erforderliche Raumklima zu kontrollieren, damit im Bedarfsfall schnell gehandelt werden kann.
Transportecken
Schutzecken meist aus Ethafoam, die zur Sicherung und Stabilität an die Kanten von Kunstobjekten in der Klimatranspotkiste angebracht werden
Transportrahmen
Transportrahmen aus Holz dienen dazu, Kunstwerke ohne Rahmen oder Oberflächenschutz sicher zu transportieren. Durch ihn wird eine Berührung zwischen der Oberfläche des Objektes und der Verpackung vermieden.
Torx
Bezeichnung für ein Schrauben-Mitnahmeprofil das einem Davidstern mit abgerundeten Spitzen und Ecken ähnelt. Führt manchmal zu ungewollten Pausen im Arbeitsfluss wenn das passende Gegenstück in der Grundausrüstung des Arthandlers nicht vorhanden ist.
Spezielles Verpackungsmaterial; Vliesstoff aus Polyethylen, mit dem heikle Kunstwerke eingepackt werden, bevor sie in weitere Kunstverpackungen (etwa Kisten, etc.) kommen.
T1
Das T1 (auch Versandschein) ist ein Zollpapier, für den grenzüberschreitenden Warenverkehr von Zollgut. Es wird für maximal eine Woche ausgestellt und muss dann beim Zollamt gelöscht werden. Bei einer Einfuhr wird in Folge ein Vormerkschein erstellt, dieser gilt dann für ein Jahr und kann verlängert werden, grundsätzlich ist eine Verlängerung bis zu maximal zehn Jahren möglich. Die Basis dafür ist ein Leihvertrag, der die Begründung für den Verbleib des Zollguts erläutert bzw. belegt.
T5
Dokument, das Sonderfällen des Warenverkehrs innerhalb der EU dient und von Speditionsunternehmen ausgestellt wird. Kommt zur Anwendung wenn Kunstobjekte für eine Ausstellung ausgehend vom eigenen Land durch ein anderes EU-Mitgliedsland befördert werden, bevor sie das Zollgebiet der EU verlassen, oder wenn sie in ein Zolllager innerhalb der EU geschickt werden und somit aus dem freien Verkehr gezogen wurden. AUSGELAUFENES DOKUMENT (Mai 2018)
Übernahmebestätigung
Dokument, das als Beweispapier für den Empfang bzw. für die Rückstellung einer Leihgabe dient.
Bewegung von Gemälden innerhalb einer permanenten Sammlungspräsentation, z.B.: Durch den Verleih von Gemälden kann es zu Fehlstellen in der ursprünglichen Hängung kommen. Dementsprechend führt eine Umhängung, überwacht durch den Registrar, zu einer Schließung dieser Lücken.
Versicherung
Unternehmen, das bei Eintritt bestimmter schädigender Ereignisse für ein Kunstobjekt bei Transport und Ausleihe gemäß den Leihvertragsbedingungen einen Ausgleich des Schadens zusagt.
ARC hat eine Reihe mit Videodefinitionen gestartet. Bisher haben wir erstellt:
Vitrine
Präsentationsvorrichtung für Kunstwerke, besteht im Normalfall aus einem Sockel und einer „Haube“ (Sturz) aus Sicherheitsglas oder Plexi. Eine Vitrine kann belüftet sein, d. h. sie ermöglicht Luftzirkulation unterhalb des Sturzes, oder aber luftdicht verschlossen sein. „Klimavitrinen“ garantieren ein stabiles Klima innerhalb der Vitrine. Wenn ein Objekt in einer Vitrine positioniert wird, soll dieses immer auf säurefreiem Karton platziert werden, um zu vermeiden, dass das Objekt in direkten Kontakt mit der Oberfläche des Sockels kommt.
VBK
Abkürzung für die „Verwertungsgesellschaft Bildender Kunst, Fotografie und Choreografie GmbH“. Auf der Website der in Österreich tätigen Gesellschaft findet sich folgende Definition: „Die VBK hat den Zweck, die den Künstlern nach dem Urheberrechtsgesetz zustehenden Rechte, die der Einzelne aus praktischen oder gesetzlichen Gründen nicht selbst wahrnehmen kann, treuhändig (im eigenen Namen aber im Interesse ihrer Mitglieder) wahrzunehmen.“ Bei der Erstellung von Publikationen ist darauf zu achten, die Künstler aller abgebildeten Werke betreffend ihrer Mitgliedschaft bei der VBK zu prüfen und gegebenenfalls die Nutzung der Abbildungen anzumelden und zu bezahlen.
Wanderausstellung
Eine Wanderausstellung (oder Ausstellungstournee) bezeichnet ein Ausstellungsprojekt, das an mehreren Stationen bzw. in unterschiedlichen Ausstellungshäusern gezeigt wird. Die Anzahl der teilnehmenden Stationen ist dabei beliebig und hängt von der Art der jeweiligen Ausstellung ab, auch die Dauer der Tournee kann unterschiedlich lange sein. Unter anderem stehen diese Faktoren auch in einem engem Zusammenhang mit der Beschaffenheit der ausgestellten Kunstwerke, da z.B. Papierarbeiten aufgrund ihrer Lichtempfindlichkeit nur einer zeitlich begrenzten Ausstellungssituation ausgesetzt sein dürfen.
Wall-to-wall
Von einer Wand zur anderen reichend, Begriff aus der Versicherungssprache, der eigentlich das selbe meint wie Nagel-zu-Nagel, also den kompletten Versicherungsschutz des Objekts von dem Zeitpunkt an, zu dem es „von der Wand genommen wird“, um zu einer Ausstellung zu reisen, bis zu jenem Zeitpunkt, zu dem es wieder an die ursprüngliche Wand zurückgehängt wird. Das Objekt muss von der „ersten bis zur letzten Bewegung“ versichert sein.
X-Haken
Bilderhaken, der mit einem schräg nach unten in die Wand geschlagenen Nagel gefestigt wird.
X-Ray
engl. Röntgen. Die das Gemälde durchdringenden Röntgenstrahlen geben ein Abbild des Absorptionsverhaltens der Malschichten wieder. Bildaufbau, Bildgenese, und mögliche spätere Überarbeitungen können dadurch vom geschulten Auge gesehen werden.
Yamato
Japanische Kunstspedition mit charakteristischem cartoonhaften Logo einer ihr Junges im Maul tragenden Katze.
Zeitplan
Ein Werkzeug zur Koordination der mannigfaltigen Aufgaben im Sammlungs- und Ausstellungsmanagement, das helfen soll, diese Aufgaben im zur Verfügung stehenden Zeitraum zu erledigen. Oft werden Deadlines und Meilensteine in einer Projektabwicklung zeitlich nicht wie vereinbart eingehalten. Zum Leidwesen der Registrare und AusstellungsmanagerInnen, die oft als mehrfache Schnittstelle der Aufgabenkette diese Versäumnisse wieder irgendwie wettmachen sollen.
Kunstwerke aus nicht EU-Staaten stehen unter Zoll und um Kunstwerke über Grenzen zu transportieren, sind Zollpapiere notwendig. Darunter versteht man alle Dokumente bzw. Formulare, die bei Ein-, Durch- und Ausfuhr benötigt und vom/von der LeihnehmerIn mit Stempel und Unterschrift bestätigt werden und stets mit den Objekten reisen müssen. Sind innerhalb der Europäischen Union die Barrieren für die Ein- und Ausfuhr von Kunstwerken schon stark reduziert worden, so ist bei Transporten über den EU-Raum hinaus die Abwicklung der Zollformalitäten nach wie vor mit hohem verwaltungsmäßigem Aufwand verbunden. Im Normalfall kümmert sich die Kunsttransportfirma um die Abwicklung der Zollformalitäten, jedoch muss von Seiten des Museums eng kooperiert werden: Erstellung von Pro Forma Rechnungen, Leihgabenlisten pro Leihgeber sowie die Bekanntgabe des sogenannten „Bekannter Versender“ sind dabei von großer Wichtigkeit.